Erklärung zur Barrierefreiheit
Der EAP Wien ist bemüht, die von ihm betriebene Website im Einklang mit dem Wiener Antidiskriminierungsgesetz, LGBl. 35/2004, idgF, zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit den Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 sowie WCAG 2.0 auf Conformance Level AA (diese Prüfkriterien werden in der Europäischen Norm EN 301 549 referenziert) vereinbar.
Erstellung dieser Erklärung 
Die vorliegende Erklärung basiert auf mehrfachen Tests durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes Wien.
Zum Seitenanfang top