Einheitlicher Ansprechpartner – EAP

Der Einheitliche Ansprechpartner (EAP) Wien ist Teil eines europaweiten Netzwerks von Einheitlichen Ansprechpartnern und Hilfs- und Problemlösungsdiensten. Die Rolle des EAP Wien ist die eines Vermittlers zwischen Personen, die an der Aufnahme oder Ausübung von Dienstleistungen in Wien interessiert sind, und den zuständigen Behörden/Stellen in Wien, die für die Verfahrensabwicklung verantwortlich sind. Der EAP Wien bietet auch Hilfe an, wenn Probleme bestehen, die auf dem EAP-Portal bereitgestellten Informationen zu verstehen. Die Inanspruchnahme des EAP Wien ist kostenlos.

Der EAP Wien

  • stellt allgemeine und aktuelle Informationen für die Aufnahme und die Ausübung von Dienstleistungen in Wien, dies beinhaltet auch Informationen für die Anerkennung von Berufsqualifikationen aus anderen EU/EWR-Mitgliedstaaten und der Schweizerischen Eidgenossenschaft, im Internet (EAP-Portal Wien) bereit und
  • nimmt schriftliche Anbringen entgegen und leitet diese an die zuständigen Behörden/Stellen weiter.

Das EAP-Portal Wien schafft einen Überblick über die notwendigen Schritte und ermöglicht es, Formalitäten auch aus der Ferne elektronisch abwickeln zu können. Im EAP Portal Wien werden zudem Informationen zu Behörden, Registern und Datenbanken, Ausbildungsgängen etc. angeboten.

Die Möglichkeiten der Informationseinholung sowie der Verfahrensabwicklung sind in der Prozessabbildung 96 MB PDF dargestellt.

Anfragen werden umgehend in Behandlung genommen und so schnell wie möglich beantwortet. Anfragen, die den EAP in englischer Sprache erreichen, werden auch in englischer Sprache beantwortet.

Weiterführende Informationen

EU-Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)
EU-Dienstleistungsrichtlinie (226 KB PDF)
EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen
EU-Verordnung über die Einrichtung eines einheitlichen digitalen Zugangstors zu Informationen, Verfahren, Hilfs- und Problemlösungsdiensten und zur Änderung der Verordnung EU Nr. 1024/2012
EU-Durchführungsverordnung über die Erhebung und den Austausch von Nutzerstatistiken und Rückmeldungen der Nutzer zu den Diensten des einheitlichen digitalen Zugangstors



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