Die Zentralen Strahlenschutzregister sind seit dem Jahr 2006 in Betrieb. Es wurde damit die Möglichkeit geschaffen, den strahlenschutzrechtlichen Meldeverpflichtungen online nachzukommen. Seit dem Jahr 2020 muss die Meldung online über die Zentralen Strahlenschutzregister erfolgen. Auf die Strahlenschutzregister haben sowohl die Meldeverpflichteten als auch Behörden im Rahmen ihrer Zuständigkeit Zugriff.
Datenbankbetreiber ist das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK).
Der Zugang zu den Zentralen Strahlenschutzregistern erfolgt unter strahlenregister.gv.at (→ BMK) (Zentrales Dosisregister) und edm.gv.at (→ BMK) (Zentrales Quellenregister). Eine Beschreibung zum Vorgehen ist auf strahlenschutz.gv.at (→ BMK) zu finden.
Das Zentrale Quellenregister
Meldepflichtig sind:
- Inhaberinnen/Inhaber einer strahlenschutzrechtlichen Bewilligung
- Inhaberinnen/Inhaber einer Bauartzulassung
- Verwenderinnen/Verwender von bauartzugelassenen Geräten
Zu melden sind umschlossene radioaktive Quellen, herrenlose (also aufgefundene) Strahlenquellen sowie bauartzugelassene Geräte.
Inhaberinnen/Inhaber einer Bauartzulassung haben die Pflicht, das Inverkehrbringen der Geräte zu melden. Das schließt die Meldung der Weitergabe an die Verwenderin/den Verwender ein. Diese Meldung hat unverzüglich zu erfolgen und umfasst nicht nur Geräte, die radioaktive Stoffe enthalten, sondern auch reine Röntgengeräte.
Verwenderinnen/Verwender eines bauartzugelassenen Geräts sind verpflichtet, dieses im Zentralen Quellenregister (→ BMK) zu administrieren. Dazu gehören die Meldungen über den Erhalt und die Weitergabe des Gerätes. Wenn radioaktive Stoffe enthalten sind, muss auch die Verbringung, die Abgabe als radioaktiver Abfall sowie einen Verlust oder Diebstahl über das Zentrale Quellenregister gemeldet werden.
Bewilligungsinhaberinnen/Bewilligungsinhaber, die Tätigkeiten mit radioaktiven Quellen ausführen, haben für diese Quellen im Zentralen Quellenregister zu melden:
- die Herstellung,
- den Bezug,
- die Rückgabe an die Herstellerin/den Hersteller oder die Lieferantin/den Lieferanten,
- die Weitergabe innerhalb Österreichs,
- die Verbringung ins Ausland,
- die Abgabe als radioaktiver Abfall sowie
- den Verlust oder Diebstahl.
Das Zentrale Dosisregister
Im Zentralen Dosisregister (→ BMK) werden die Ergebnisse der physikalischen und ärztlichen Kontrolle strahlenexponierter Arbeitskräfte gespeichert.
Daten aus der Dosisermittlung werden von den ermächtigten Dosismessstellen in das Zentrale Dosisregister (→ BMK) übertragen. Dabei handelt es sich beispielsweise um Ergebnisse der Personendosimetrie, Inkorporationsüberwachung oder Dosisermittlung für fliegendes Personal. Voraussetzung ist, dass die Inhaberin/der Inhaber der strahlenschutzrechtlichen Bewilligung die Angaben zum Unternehmen und zur strahlenexponierten Arbeitskraft vollständig an die Messstelle weitergegeben hat.
Ermächtigte Ärztinnen und Ärzte, arbeitsmedizinische Dienste und Krankenanstalten, die Untersuchungen gemäß Allgemeiner Strahlenschutzverordnung durchführen, übertragen die Ergebnisse der gesundheitlichen Beurteilung in die Datenbank.
Inhaberinnen/Inhaber einer Genehmigung für die Beschäftigung externer Arbeitskräfte erhalten Zugang zum Zentralen Dosisregister (→ BMK). Dieser wird benötigt, um Strahlenschutzpässe online zu beantragen und zu administrieren (zum Beispiel Eintragung der monatlichen Dosisbilanzierung). Der Strahlenschutzpass ist nur mehr für im Ausland tätige externe Arbeitskräfte verpflichtend und kann für strahlenexponierte Arbeitskräfte der Kategorie A oder B ausgestellt werden.