Gleichstellung einer im EU-Raum erworbenen Ausbildung für Sozialpädagogik/Sozialarbeit, Kindergartenpädagogik/Hortpädagogik - Antrag

Allgemeine Information

Die Gleichstellung einer im EU-Raum erworbenen Ausbildung für Sozialpädagogik/Sozialarbeit bzw. Kindergartenpädagogik/Hortpädagogik kann bei der Kinder- und Jugendhilfe beantragt werden.

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Erforderliche Unterlagen

Dem Antrag auf Erteilung einer Gleichstellung muss Folgendes beigelegt werden:
  • Übersetztes und beglaubigtes Abschlusszeugnis
  • Bestätigung der Erziehungsbehörde des Ausbildungslandes (Berechtigung zur Ausübung des Berufes)
  • Studienbuch bzw. Stundentafel/Stundenanzahl der unterrichteten Fächer sowie Praxisausbildung
  • Lebenslauf
  • Sozialversicherungsnummer
  • Nachweis über eine Namensänderung z. B. Heiratsurkunde, wenn der Familienname auf den Ausbildungsnachweisen nicht mit dem zum Zeitpunkt der Antragstellung ident ist
Alle Dokumente müssen von einer beeideten Dolmetscherin oder einem beeideten Dolmetscher übersetzt und beglaubigt sein, falls das Original nicht in deutscher Sprache ausgestellt wurde.

Art und Format der vorzulegenden Nachweise:
Nähere Informationen zum Einbringen von Unterlagen finden Sie hier: Die Stadt Wien elektronisch kontaktieren

Fristen

Keine

Kosten

Die Kosten müssen nach Abschluss des Verfahrens bezahlt werden und betragen:
  • 14,30 Euro Antragsgebühr
  • 6,54 Euro Verwaltungsabgabe
  • 3,90 Euro (maximal 21,80 Euro) pro A3-Bogen Beilage
Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.

Voraussetzungen

Im Zuge des Genehmigungsverfahrens muss eine Prüfung über die Rechtslage in Österreich abgelegt werden (Rechtskundeprüfung).

Ein positiver Gleichstellungsbescheid der Kinder- und Jugendhilfe ist Voraussetzung für eine Anstellung als Sozialpädagogin bzw. Sozialpädagoge und/oder Sozialarbeiterin bzw. Sozialarbeiter, Kindergartenpädagogin bzw. Kindergartenpädagoge und/oder Hortpädagogin bzw. Hortpädagoge.

Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller muss in einem EWR-Staat eine abgeschlossene Ausbildung im Bereich Sozialpädagogik, Sozialarbeit, Kindergartenpädagogik oder Hortpädagogik absolviert haben.

Zum Formular

Für den Gleichstellungsantrag benötigen Sie eine abgeschlossene Ausbildung im Bereich
  • Sozialpädagogik,
  • Sozialarbeit,
  • Kindergartenpädagogik oder
  • Hortpädagogik.
Die Ausbildung muss in einem EWR-Staat abgeschlossen worden sein.



Zusätzliche Informationen

Keine

Zuständige Stelle

Kinder- und Jugendhilfe
Gruppe Recht
Fax: +43 1 4000-99-90739

Kindergartenpädagogik/Hortpädagogik:
Telefon: +43 1 4000-90716

Sozialpädagogik/Sozialarbeit:
Telefon: +43 1 4000-90719

Allgemeine Auskünfte und Prüfungstermine:
Telefon: +43 1 4000-90923

Telefonische Auskünfte von 7.30 bis 15.30 Uhr

Authentifizierung und Signatur

Eine Authentifizierung oder Unterfertigung des Antrages ist nicht vorgesehen.

Rechtsbehelfe

Gegen einen Bescheid ist eine Beschwerde zulässig. Die Beschwerde ist binnen vier Wochen bei der Behörde schriftlich einzubringen, die den Bescheid erlassen hat. Die Frist beginnt mit der erfolgten Zustellung der schriftlichen Ausfertigung bzw. im Fall der mündlichen Verkündung mit dieser.

Die Beschwerde hat weiters den Bescheid zu bezeichnen, gegen den sie sich richtet, sowie die belangte Behörde, die Gründe, auf die sich die Behauptung der Rechtswidrigkeit stützt, das Begehren sowie die Angaben, die erforderlich sind, um zu beurteilen, ob die Beschwerde rechtzeitig eingebracht ist, zu enthalten. Eine Beschwerde ist nicht mehr zulässig, wenn nach der Zustellung oder Verkündung des Bescheids von der Partei ausdrücklich auf die Beschwerde verzichtet wurde.

Im Übrigen enthält jeder Bescheid eine Rechtsmittelbelehrung, die die Information enthält, bei welcher Behörde und innerhalb welcher Frist das Rechtsmittel eingebracht werden muss.

Hilfs- und Problemlösungsdienste

Für den Inhalt verantwortlich

Kinder- und Jugendhilfe
Gruppe Recht
Fax: +43 1 4000-99-90739

Letzte Aktualisierung

12. Dezember 2020

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