Fiakerkonzession - Antrag

Allgemeine Information

Zur Führung eines Fiakerbetriebs benötigen Sie eine Konzession. Die Konzession können Sie online beantragen. Dazu benötigen Sie

  • Ausreichende Haftpflichtversicherung
  • Befähigungsnachweis für Fiakerunternehmen
  • Geburtsurkunde
  • Gutachten zu Kotauffangvorrichtungen
  • Lichtbildausweis
  • Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
  • Kaufvertrag über die erforderlichen Geschirre für die Pferde
  • Kaufvertrag über eine Kutsche
  • Kaufvertrag über zwei Pferden pro Kutsche
  • Mietvertrag über Stallungen und Garagen
  • Nachweis über Unterweisung in Erster Hilfe oder Führerschein
  • Gutachten einer staatlich geprüften Gespannfahrlehrerin oder eines staatlich geprüften Gespannfahrlehrers über die Eignung der Pferde als Zugpferde
Die Abteilung für Rechtliche Verkehrsangelegenheiten (MA 65) ist für Angelegenheiten im Bereich Fiaker zuständig. Eine wesentliche Aufgabe besteht darin eine Konzession zur Führung eines Fiakerbetriebs zu vergeben.

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information


Erforderliche Unterlagen

  • Ausreichende Haftpflichtversicherung
  • Auszug aus dem Firmenbuch
  • Befähigungsnachweis für Fiakerunternehmen (Prüfungszeugnis)
  • Geburtsurkunde
  • Gutachten zu Kotauffangvorrichtungen
  • Lichtbildausweis
  • Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
  • Nachweis über den nicht nur vorübergehenden Besitz der erforderlichen Geschirre für die Pferde (Kaufvertrag)
  • Nachweis über den nicht nur vorübergehenden Besitz einer Kutsche (Kaufvertrag)
  • Nachweis über den nicht nur vorübergehenden Besitz von zwei Pferden pro Kutsche (Kaufvertrag)
  • Nachweis über die nicht nur vorübergehende Verfügung von Stallungen und Garagen (Mietvertrag)
  • Nachweis über Unterweisung in Erster Hilfe oder Führerschein
  • Vor dem erstmaligen Einsatz eines Pferdes im Fahrdienst ist ein Gutachten eines staatlich geprüften Gespannfahrlehrers vorzuweisen, welches die Eignung als Zugpferd hinsichtlich des Wesens und des Ausbildungs- und Trainingszustandes des Pferdes bestätigt.
Das Vorhandensein von geeigneten Büroräumlichkeiten am beabsichtigten Standort des Unternehmens wird im Zuge der Antragstellung durch eine Begehung begutachtet.


Fristen

Die Anträge können jederzeit gestellt werden.

Kosten

Die Kosten müssen nach Abschluss des Verfahrens bezahlt werden und betragen:

  • 47, 30 Euro Antragsgebühr
  • 3,90 Euro pro Beilage
  • 83,60 Euro Erteilung einer Befugnis zur Ausübung der Erwerbstätigkeit
  • 58 Euro Verwaltungsabgabe
  • 7,63 Euro Kommissionsgebühr (je Amtsorgan, jede angefangene halbe Stunde)
Diesbezügliche Informationen erteilt die Wirtschaftskammer Wien, Fachgruppe für die Beförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen.

Die Gebühren können mittels Überweisung ("Zahlungsinformation" im Bescheid) bezahlt werden.

Alternativ steht für die Einzahlung der Gebühren im Magistratischen Bezirksamt, 3., Karl-Borromäus-Platz 3, eine Kassa zur Barzahlung und eine Bankomatkassa zur Verfügung.

Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 1.

Verfahrensverlauf

  • Antragstellung
  • Beibringung der erforderlichen Unterlagen
  • Revision zur Beurteilung des Sachverhaltes in der jeweiligen Stallung
  • Prüfung der Verlässlichkeit
  • Einholung aller notwendigen Gutachten und Stellungnahmen
  • Konzessionsbescheid bei positiver Erledigung des Antrags bzw. Konzessionsabweisung bei negativer Erledigung des Antrags

Voraussetzungen

  • Eigenberechtigung bei natürlichen Personen
  • Verlässlichkeit
  • Fachliche Befähigung
  • Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
  • Stallung, Garage, Kutsche(n), Zugpferde, Ausrüstungsgegenstände (Zuggeschirr)


Zum Formular

Online-Antrag: Fiakerkonzession

Zusätzliche Informationen

Alle Anträge werden ohne unnötigen Aufschub, spätestens aber sechs Monate nach Antragstellung mit Bescheid erledigt.

Zuständige Stelle

Rechtliche Verkehrsangelegenheiten (MA 65)
Dezernat Fiakerangelegenheiten
3., Ungargasse 33, (Eingang Rochusgasse 18)
Fax: +43 1 4000

Ansprechperson:
Bernhard Pichler
Telefon: +43 1 4000-38320

Amtsstunden: Montag bis Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr
Parteienverkehrszeiten: Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr
An gesetzlichen Feiertagen geschlossen; am Karfreitag, am 24.12. und am 31.12. von 7.30 bis 12 Uhr geöffnet

Authentifizierung und Signatur

Eine Authentifizierung oder Unterfertigung des Antrages ist nicht vorgesehen.

Rechtsbehelfe

Gegen einen Bescheid ist eine Beschwerde zulässig. Die Beschwerde ist binnen vier Wochen bei der Behörde schriftlich einzubringen, die den Bescheid erlassen hat. Die Frist beginnt mit der erfolgten Zustellung der schriftlichen Ausfertigung bzw. im Fall der mündlichen Verkündung mit dieser.

Die Beschwerde hat weiters den Bescheid zu bezeichnen, gegen den sie sich richtet, sowie die belangte Behörde, die Gründe, auf die sich die Behauptung der Rechtswidrigkeit stützt, das Begehren sowie die Angaben, die erforderlich sind, um zu beurteilen, ob die Beschwerde rechtzeitig eingebracht ist, zu enthalten. Eine Beschwerde ist nicht mehr zulässig, wenn nach der Zustellung oder Verkündung des Bescheids von der Partei ausdrücklich auf die Beschwerde verzichtet wurde.

Im Übrigen enthält jeder Bescheid eine Rechtsmittelbelehrung, die die Information enthält, bei welcher Behörde und innerhalb welcher Frist das Rechtsmittel eingebracht werden muss.

Hilfs- und Problemlösungsdienste

Für den Inhalt verantwortlich

Rechtliche Verkehrsangelegenheiten (MA 65)
Dezernat Fiakerangelegenheiten
3., Ungargasse 33, (Eingang Rochusgasse 18)
Fax: +43 1 4000
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