Bestellung technische/r BetriebsleiterIn eines Elektrizitätsnetzes - Antrag

Allgemeine Information

NetzbetreiberInnen sind verpflichtet, vor Aufnahme des Betriebes eines Netzes eine natürliche Person als Betriebsleiterin bzw. Betriebsleiter für die technische Leitung und Überwachung des Betriebes des Netzes zu bestellen (§ 35 Abs. 1 Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetz 2005 - WelWG 2005). Die Bestellung muss von der Behörde genehmigt werden (§ 35 Abs. 5 WelWG 2005).

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der Bestellung zu technischen BetriebsleiterInnen
  • Zustimmungserklärung der technischen BetriebsleiterInnen zu ihrer Bestellung
  • Angaben über ihre Stellung in dem Unternehmen zum Nachweis der entsprechenden Anordnungsbefugnis
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Meldezettel
  • Strafregisterbescheinigung
  • Befähigungsnachweis für die Ausübung des Gewerbes der Elektrotechnik oder Beschreibung ihres Bildungsganges und ihrer bisherigen Tätigkeit
Art und Format der vorzulegenden Nachweise:
Nähere Informationen zum Einbringen von Unterlagen finden Sie hier: Die Stadt Wien elektronisch kontaktieren

Fristen

Keine

Kosten

Die Kosten müssen nach Abschluss des Verfahrens bezahlt werden und betragen:
  • 6,54 Euro Landesverwaltungsabgabe
  • 14,30 Euro Gebühr nach dem Gebührengesetz (GebG) für den Antrag
Die weiteren Kosten hängen von der Anzahl der eingereichten Dokumente ab.
Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.

Rechtsgrundlagen

Voraussetzungen

Die BetriebsleiterInnen müssen
  • eigenberechtigt sein und das 24. Lebensjahr vollendet haben,
  • die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder nach dem Recht der EU oder auf Grund eines Staatsvertrages gleichzustellen sein,
  • ihren Wohnsitz im Inland haben oder in einem anderen Staat, dessen Angehörige auf Grund des Rechtes der EU oder eines Staatsvertrages gleich wie InländerInnen zu behandeln sind,
  • fachlich befähigt sein, den Betrieb von Elektrizitätsnetzen zu leiten und zu überwachen,
  • über die nötige Betätigungsmöglichkeit und Selbstverantwortlichkeit verfügen.
Die BetriebsleiterInnen dürfen nicht von der Ausübung der Konzession ausgeschlossen sein. Ausschließungsgründe sind bestimmte Verurteilungen und die Eröffnung eines Konkurs- oder Ausgleichsverfahrens (§ 54 Abs. 4 WelWG 2005).

Zusätzliche Informationen

Die Genehmigung wird widerrufen, wenn eine der Voraussetzungen wegfällt oder begründete Zweifel an der Zuverlässigkeit der BetriebsleiterInnen bestehen. Das Ausscheiden der BetriebsleiterInnen sowie das Wegfallen einer Voraussetzung für die Genehmigung ihrer Bestellung muss der Behörde von den NetzbetreiberInnen unverzüglich angezeigt werden.

Zuständige Stelle

Amt der Wiener Landesregierung
Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtrecht (MA 64)
Gruppe Energie
Telefon: +43 1 4000-89919
Fax: +43 1 4000-99-89910

Parteienverkehrszeiten: Dienstag von 7.30 bis 12.30 Uhr und Donnerstag von 7.30 bis 15.30 Uhr
Amtsstunden: Montag bis Freitag 7.30 bis 15.30 Uhr
Am Karfreitag, am 24.12. und am 31.12. von 7.30 bis 12 Uhr; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen.

Authentifizierung und Signatur

Eine Authentifizierung oder Unterfertigung des Antrages ist nicht vorgesehen.

Rechtsbehelfe

Gegen einen Bescheid ist eine Beschwerde zulässig. Die Beschwerde ist binnen vier Wochen bei der Behörde schriftlich einzubringen, die den Bescheid erlassen hat. Die Frist beginnt mit der erfolgten Zustellung der schriftlichen Ausfertigung bzw. im Fall der mündlichen Verkündung mit dieser.

Die Beschwerde hat weiters den Bescheid zu bezeichnen, gegen den sie sich richtet, sowie die belangte Behörde, die Gründe, auf die sich die Behauptung der Rechtswidrigkeit stützt, das Begehren sowie die Angaben, die erforderlich sind, um zu beurteilen, ob die Beschwerde rechtzeitig eingebracht ist, zu enthalten. Eine Beschwerde ist nicht mehr zulässig, wenn nach der Zustellung oder Verkündung des Bescheids von der Partei ausdrücklich auf die Beschwerde verzichtet wurde.

Im Übrigen enthält jeder Bescheid eine Rechtsmittelbelehrung, die die Information enthält, bei welcher Behörde und innerhalb welcher Frist das Rechtsmittel eingebracht werden muss.

Hilfs- und Problemlösungsdienste

Für den Inhalt verantwortlich

Amt der Wiener Landesregierung
Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtrecht (MA 64)
Gruppe Energie
Telefon: +43 1 4000-89919
Fax: +43 1 4000-99-89910

Letzte Aktualisierung

12. Dezember 2020
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