Bewilligung für den Betrieb einer Kindergruppe - Antrag

Allgemeine Information

Die maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen für dieses Ermittlungsverfahren sind das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG), das Wiener Tagesbetreuungsgesetz (WTBG), die Wiener Tagesbetreuungsverordnung (WTBVO) und das Wiener Frühförderungsgesetz (WFfG). Wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen erfüllt sind, wird der Antrag mittels Bescheid bewilligt.

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information


Erforderliche Unterlagen

Der Antrag der Rechtsträger*innen auf Bewilligung des Betriebes einer Kindergruppe muss gemäß § 6 Abs. 2 Wiener Tagesbetreuungsgesetz WTBG folgende Unterlagen enthalten:

  • Pädagogisches Konzept, das die geltenden Bildungsstandards berücksichtigt, mit folgenden Inhalten:
    • Beschreibung der organisatorischen und strukturellen Bedingungen (Strukturqualität)
    • Konzeptionen zum Bild vom Kind sowie zu Anforderungen an die Haltung der Teammitglieder hinsichtlich der Förderung des Bildungs- und Entwicklungsprozesses der Kinder; Beschreibung des pädagogischen Ansatzes (Orientierungsqualität)
    • Veranschaulichung der Bildungsarbeit im pädagogischen Alltag unter Anwendung der Prinzipien des Wiener Bildungsplans (Prozessqualität)
    • Darlegung, ob religiöse Erziehung vermittelt wird
  • Angaben über die persönlichen Voraussetzungen der Personen gemäß § 3 Abs. 1 Z 2 Wiener Tagesbetreuungsgesetz - WTBG
  • Angaben über die persönliche und fachliche Eignung des vorgesehenen Betreuungspersonals und über die Anzahl der Betreuungspersonen
  • Angaben über die Eigentums- oder sonstigen Rechtsverhältnisse an den in Betracht kommenden Räumlichkeiten sowie eine Beschreibung der Lage, der Größe und der Ausstattung der Räumlichkeiten
  • Angaben über die beabsichtigte Anzahl und das Alter der Tageskinder, die Raumnutzung und die zur Verfügung stehenden Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten
  • Überprüfungsbefunde der Feuerungs-, Rauchfang- und Elektroanlagen (Diese Unterlagen können nachgereicht werden, wenn sie bei Antragstellung noch nicht vorliegen.)
  • Businessplan über mindestens die ersten 3 Betriebsjahre, der folgende Abschnitte enthält:
    • Zusammenfassung des gesamten Businessplans (lit. b bis lit. l)
    • Angaben zum Unternehmen (z. B. Rechtsform, Organisation, Auszug aus der Ediktsdatei)
    • Geschäftsmodell (Produkt- und Leistungsprogramm, Zielgruppen, Kundennutzen, Alleinstellungsmerkmale)
    • Darstellung der Markt- und Wettbewerbsanalyse (Marktanalyse, Branchenanalyse, Ansätze zur Erzielung von Wettbewerbsvorteilen)
    • Marketingstrategie (Preisgestaltung, Kundenakquise und Kundenbindung, Überlegungen zu einer Unique Selling Proposition)
    • Kapitalbedarfsplan (Aufstellung des benötigten Kapitalbedarfs, der für die Errichtung und Eröffnung der Kindergruppe erforderlich ist)
    • Finanzierungsplan (Zusammenstellung der finanziellen Mittel, aus denen der ermittelte Kapitalbedarf gedeckt wird)
    • Umsatzplan (Auflistung der zu erwartenden Umsätze)
    • Kostenplan (Planung aller zu erwartenden Kosten, die mit dem Betrieb der Kindergruppe verbunden sind)
    • Rentabilitätsplan (Übersicht, ab wann und in welcher Höhe die Kindergruppe Gewinne bzw. keine Verluste erwirtschaftet)
    • Liquiditätsplan (Überblick über die Entwicklung von Zahlungsmitteln zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit)
    • Chancen und Risiken für die Kindergruppe in der Zukunft
Um die im Gesetz genannten Punkte vollinhaltlich überprüfen zu können, müssen weitere Unterlagen vorgelegt werden:

  • Baubehördlich genehmigter Plan (Baupolizei) (Diese Unterlagen können nachgereicht werden, wenn sie bei Antragstellung noch nicht vorliegen.)
  • Wenn ein Verein den Antrag stellt: Vereinsstatuten und Auszug aus dem Vereinsregister
  • Von den Antragsteller*innen:
    • Lebenslauf
  • Wird der Verein oder die natürliche Person von einer anderen Person vertreten, wird eine Vertretungsbefugnis bzw. Vollmacht benötigt.
  • Folgende Daten aller Vorstandsmitglieder des Vereins
    • Vor- und Familienname
    • Akademischer Titel
    • Geburtsdatum
    • Geburtsort
    • Staatsbürgerschaft
    • Wohnadresse
  • Im Einzelfall und für Nicht-EU-Bürger*innen können weitere Dokumente erforderlich sein, wie z. B. eine Niederlassungsbewilligung
  • Von allen Betreuungspersonen (Diese Unterlagen können nachgereicht werden, wenn sie bei Antragstellung noch nicht vorliegen.):
    • Strafregisterbescheinigung
    • Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge
    • Personalblatt
    • Nachweis über die Absolvierung der Ausbildung gemäß § 4 Wiener Tagesbetreuungsverordnung idgF.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Kommissionierungstermin erst dann anberaumt werden kann, wenn alle Unterlagen vorliegen und inhaltlich positiv geprüft wurden.

Art und Format der vorzulegenden Nachweise:
Nähere Informationen zum Einbringen von Unterlagen finden Sie hier: Die Stadt Wien elektronisch kontaktieren

Fristen

Das Bewilligungsverfahren kann ab Antragstellung gerechnet bis zu 6 Monaten dauern, vorausgesetzt es werden alle Unterlagen zeitgerecht beigebracht.

Kosten

Der Antrag ist gebührenfrei.

Rechtsgrundlagen

Verfahrensverlauf

Die relevanten Informationen zum Ablauf des Bewilligungsverfahrens finden Sie im "Leitfaden zur Gründung einer Kindergruppe".

Es wird empfohlen, vor Antragstellung die Standortkonzeption sowie aktuelle Raumpläne zur Beurteilung der Eignung der Räumlichkeiten gemäß der WTBVO zu übermitteln. Die baubehördliche Umwidmung des Objekts (Baupolizei) als Kinderbetreuungseinrichtung ist unbedingt erforderlich.

Voraussetzungen

  • Eine Kindergruppe ist eine Betreuungseinrichtung, in der Minderjährige (Tageskinder) bis zum vollendeten 16. Lebensjahr (Kleinkinder, Vorschulkinder und/oder Schulkinder) regelmäßig und entgeltlich für einen Teil des Tages in geeigneten Räumlichkeiten betreut werden, sofern dies nicht im Rahmen des Kindergarten- oder Schulbetriebes erfolgt.
  • Für den Betrieb einer Kindergruppe ist eine Bewilligung durch die Kinder- und Jugendhilfe erforderlich.
  • Rechtsträger*innen von Kindergruppen können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein.
  • Weder bei den Rechtsträger*innen noch deren Organen dürfen Gründe vorliegen, die das Wohl von Tageskindern gefährden. Hinweis: Im Zuge des Bewilligungsverfahrens erfolgt von der Kinder- und Jugendhilfe eine Abfrage bei der Bundespolizeidirektion Wien sowie beim zentralen Verwaltungsstrafregister. Im Bedarfsfall können eine Anfrage an die Regionalstelle der Kinder- und Jugendhilfe - Soziale Arbeit mit Familien im Wohnbezirk und eine Meldeabfrage erfolgen. Es können die Vorlage einer ärztlichen Bestätigung und weitere Erhebungen notwendig sein.
  • Für jede Kindergruppe muss zumindest eine Kindergruppenbetreuungsperson vorhanden sein, die eigenberechtigt und persönlich geeignet ist. Informationen zur Ausbildung zur Kindergruppenbetreuungsperson finden Sie unter: Ausbildung für Betreuungspersonen in Kindergruppen
  • In einer Kindergruppe können maximal 14 Tageskinder gleichzeitig betreut werden. Es dürfen nur 10 Tageskinder gleichzeitig betreut werden, wenn mindestens ein Kind im Alter bis zu 2 Jahren ist und nicht eine weitere Betreuungsperson anwesend ist.
  • Die Kindergruppe bedarf längerfristig geeigneter Räumlichkeiten. Größe, Ausstattung und Einrichtung der Räumlichkeiten müssen auf das pädagogische Konzept, das Alter und die Bedürfnisse der Tageskinder Bedacht nehmen und müssen die entsprechende Sicherheit aufweisen. Pro Tageskind und Betreuungsperson müssen die Räumlichkeiten eine Fläche von mindestens 4 Quadratmeter umfassen.
  • Informationsveranstaltung zum Betrieb einer Kinderbetreuungseinrichtung (One-Stop-Shop)
Am 2. Mittwoch in den Monaten Jänner, April, Juli und Oktober findet immer eine Informationsveranstaltung der Wiener Kinder- und Jugendhilfe statt, wo alle im Bewilligungsverfahren beteiligte Behörden für Ihre Fragen zur Verfügung stehen.



Zum Formular

Online-Formular: Lebenslauf für die Bewilligung zum Betrieb einer Kindergruppe (Der Lebenslauf muss in das Online-Formular "Bewilligung für den Betrieb einer Kindergruppe" hochgeladen werden.)
Vollmacht: 209 KB PDF

Zusätzliche Informationen

Die unten angeführten Leitfäden, das A bis Z für Betreiber*innen, die Pädagogischen Grundlagendokumente und die rechtlichen Grundlagen sind wichtige Rahmenbedingungen zur Gründung einer Kindergruppe und dienen der Qualitätssicherung. Es wird dringend empfohlen, diese Unterlagen vor Antragsstellung zu lesen.

Weitere Informationen und Leitfäden finden Sie im A bis Z für Betreiber*innen von Kindertagesbetreuungseinrichtungen

Pädagogische Grundlagendokumente (gesetzlich verankert):


Zuständige Stelle

Kinder- und Jugendhilfe
Gruppe Recht - Referat Kindertagesbetreuung
Telefon: +43 1 4000-90923, 90736 oder -90739
Fax: +43 1 4000-99-90739

Telefonische Auskünfte: 7.30 bis 15.30 Uhr

Authentifizierung und Signatur

Eine Authentifizierung oder Unterfertigung des Antrages ist nicht vorgesehen.

Rechtsbehelfe

Gegen einen Bescheid ist eine Beschwerde zulässig. Die Beschwerde ist binnen vier Wochen bei der Behörde schriftlich einzubringen, die den Bescheid erlassen hat. Die Frist beginnt mit der erfolgten Zustellung der schriftlichen Ausfertigung bzw. im Fall der mündlichen Verkündung mit dieser.

Die Beschwerde hat weiters den Bescheid zu bezeichnen, gegen den sie sich richtet, sowie die belangte Behörde, die Gründe, auf die sich die Behauptung der Rechtswidrigkeit stützt, das Begehren sowie die Angaben, die erforderlich sind, um zu beurteilen, ob die Beschwerde rechtzeitig eingebracht ist, zu enthalten. Eine Beschwerde ist nicht mehr zulässig, wenn nach der Zustellung oder Verkündung des Bescheids von der Partei ausdrücklich auf die Beschwerde verzichtet wurde.

Im Übrigen enthält jeder Bescheid eine Rechtsmittelbelehrung, die die Information enthält, bei welcher Behörde und innerhalb welcher Frist das Rechtsmittel eingebracht werden muss.

Hilfs- und Problemlösungsdienste

Für den Inhalt verantwortlich

Kinder- und Jugendhilfe
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Letzte Aktualisierung

14. Oktober 2022
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